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Versicherungsvertragsrecht: Mehr Verbraucherschutz für Versicherte

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. 'Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt. Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsvertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung. Außerdem modernisieren wir das Recht der Lebensversicherung. Wir verbessern die Transparenz hier deutlich. In diesem Anliegen weiß ich mich einig mit der Versicherungswirtschaft, die jüngst eine Transparenzoffensive angekündigt hat. Wir verankern den Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall und sehen erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven vor. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen schaffen wir klarere Regeln', erläuterte Zypries die wesentlichen Inhalte der Reform.

Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus. Vielmehr ist eine Gesamtreform erforderlich. Zur Vorbereitung hat das Bundesministerium der Justiz am 7. Juni 2000 die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eingesetzt, die am 19. April 2004 ihren Abschlussbericht übergeben hat. Dieser Bericht lag den Ressorts, den Ländern und den interessierten Verbänden zur Stellungnahme vor. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes und der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf erstellt.

Der Entwurf berücksichtigt außerdem jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Die Lebensversicherung hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland im Jahre 2004 95 Millionen Versicherungsverträge bei einer Kapitalanlage von 618 Mrd. Euro. Die Brutto-Beiträge beliefen sich 2004 auf 68,4 Mrd. Euro.

Die Einzelheiten wird eine Verordnung regeln.

Zeitplan: Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten; diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle dann laufenden Verträge. Nach Beteiligung der Bundesressorts werden die Länder, Verbände und interessierte Einzelpersonen beteiligt, frühestens ab Mitte März. Das Kabinett könnte den Regierungsentwurf Ende August beschließen. Danach berät der Bundesrat; Mitte Oktober könnte der Bundestag seine Beratungen aufnehmen.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz