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Kabinettsbeschluss verhindert Rentenkuerzungen

Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines 'Gesetzes ueber die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006' erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner: Mit dem Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird die Vorgabe des Koalitionsvertrages, wonach es in dieser Legislaturperiode keine Rentenkuerzungen geben wird, umgesetzt.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage und Lohnentwicklung im letzten Jahr waere es bei der Anwendung der geltenden Rentenanpassungsformel nicht auszuschliessen gewesen, dass die aktuellen Rentenwerte in West und Ost haetten verringert werden muessen, wenn die durchschnittlichen Loehne und Gehaelter zurueck gegangen waeren. Mit anderen Worten: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haette die Gefahr einer Rentenkuerzung bestanden.

Da die genauen statistischen Ergebnisse erst Ende Maerz vorliegen, soll durch die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte den Rentnerinnen und Rentnern fruehzeitig die Sicherheit gegeben werden, dass es keine Rentenkuerzung geben wird.

Mit dieser engen Auslegung des Koalitionsvertrages geht die grosse Koalition ueber die bereits bestehende Schutzklausel im Rentenrecht hinaus, denn bislang sind Rentenkuerzungen nur dann ausgeschlossen, wenn sie die Folge der Daempfungsfaktoren in der Anpassungsformel ('Nachhaltigkeitsfaktor' und Beruecksichtigung der Aufwendungen fuer die zusaetzliche Altersvorsorge) gewesen waeren. Eine ruecklaeufige Lohnentwicklung, wie sie fuer 2005 moeglich und daher jetzt zu beruecksichtigen waere, haette bislang zu einer Rentenkuerzung gefuehrt.

Diese Gesetzesinitiative zeigt, dass die von der Grossen Koalition beschlossene Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 kein Selbstzweck ist: Die Stabilitaet der Rentenversicherung ist auf wirtschaftliches Wachstum und steigende Loehne angewiesen, damit zukuenftig wieder eine Erhoehung der Alterseinkommen moeglich ist.

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