Frankfurt am Main - Die IG Bauen-Agrar-Umwelt begrüßt, dass die SPD überlegt, die Erwerbsunfähigkeitsrente zu reformieren. Zwei Dinge sind in diesem Zusammenhang allerdings zu beachten:
Erstens sollte der Zugang zur Erwerbsunfähigkeitsrente erleichtert werden, so dass ein größerer Personenkreis von der Erwerbsunfähigkeitsrente profitiert als bisher. Zweitens darf die Rente keine Abschläge enthalten. Wer sich entscheidet, früher in Rente zu gehen, nimmt bewusst Abschläge in Kauf. 'Aber wer erwerbsunfähig wird, wie viele unserer Leute am Bau, hat keine Alternative und wer nicht selbst entscheiden kann, darf nicht mit Abschlägen bestraft werden', sagte IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel.
Selbst wenn die Reform kommt, sind die Probleme der geplanten Rente mit 67 aus Sicht der IG BAU keineswegs vom Tisch. Denn längst nicht jeder, der aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, gilt als erwerbsunfähig. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit ist ein Umstieg auf einen weniger belastenden Job illusorisch.
SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Struck hatte den schon seit längerem von Gewerkschaftsseite unterstützten Vorschlag aufgegriffen, über ein Wiederaufleben der Erwerbsunfähigkeitsrente nachzudenken. Die Erwerbsunfähigkeitsrente war zum 31. Dezember 2000 abgeschafft worden. Wer sich gegen Erwerbsunfähigkeit absichern will, muss privat Vorsorge treffen.