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10.08.06

Minijobber aufgepasst: So können Rentenansprüche gesichert werden

Häufig für Frauen interessant: Rentenbeiträge im Minijob freiwillig aufstocken Minijobber, die noch nicht oder nur kurz in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, können sich mit einer geringen Zuzahlung das komplette Paket staatlicher Vorsorgeleistungen sichern. Besonders interessant ist diese Option zum Beispiel für Frauen, die bislang nur kurz erwerbstätig waren und denen deshalb noch Beitragszeiten für eine Rente fehlen. Die freiwillige Eigenbeteiligung ist jetzt deutlich günstiger geworden.Arbeitgeber zahlen für Minijobber 15 Prozent des Einkommens in die Rentenkasse

Dieser Pauschalbeitrag erhöht zwar die spätere Rente des Minijobbers; er zählt aber nicht als Beitragszeit. Denn: Wer Rente oder eine Reha-Maßnahme beantragt, muss eine gewisse Zeit zum vollen Beitragssatz in die Rentenkasse eingezahlt haben. Minijobber haben deshalb die Möglichkeit, aus eigener Tasche auf den vollen Beitragssatz von zurzeit 19,5 Prozent aufzustocken.

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01.08.06

Zusatzversorgung für Arbeitnehmer: Anträge bis 30. September 2006 stellen

Arbeitnehmer, die rentenversicherungspflichtig in der Land- und Forstwirtschaft tätig waren, können eine Ausgleichsleistung/Beihilfe beantragen, darauf hat die Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft aufmerksam gemacht. Um die wichtigsten Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung dieser Leistungen zu erfüllen, müssen die Antragsteller eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen und am 1. Juli 1995 das 50. Lebensjahr vollendet haben.

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