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16.02.06

Versicherungsvertragsrecht: Mehr Verbraucherschutz für Versicherte

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat heute die Eckpunkte der Reform des Versicherungsvertragsrechts vorgestellt. 'Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt. Wir sorgen bei allen Versicherungsverträgen für mehr Verbraucherschutz und einen gerechteren Interessenausgleich. So müssen den Versicherten künftig rechtzeitig vor dem Vertragsschluss die wesentlichen Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Verletzt der Versicherte grob fahrlässig Aufklärungs- oder Sorgfaltspflichten aus dem Versicherungsvertrag, verliert er nicht wie bisher alle Ansprüche auf die Versicherungsleistung. Außerdem modernisieren wir das Recht der Lebensversicherung. Wir verbessern die Transparenz hier deutlich. In diesem Anliegen weiß ich mich einig mit der Versicherungswirtschaft, die jüngst eine Transparenzoffensive angekündigt hat. Wir verankern den Anspruch auf Überschussbeteiligung im Gesetz als Regelfall und sehen erstmals eine Beteiligung an den stillen Reserven vor. Für die Rückkaufswerte von Lebensversicherungen schaffen wir klarere Regeln', erläuterte Zypries die wesentlichen Inhalte der Reform.

Das geltende Versicherungsvertragsgesetz (VVG) stammt aus dem Jahre 1908. Den Bedürfnissen eines modernen Verbraucherschutzes wird das Gesetz nicht mehr vollständig gerecht. Um das Versicherungsvertragsrecht mit der rechtspolitischen und -tatsächlichen Entwicklung der letzten Jahrzehnte wieder in Einklang zu bringen, reichen punktuelle Änderungen oder Ergänzungen nicht mehr aus. Vielmehr ist eine Gesamtreform erforderlich. Zur Vorbereitung hat das Bundesministerium der Justiz am 7. Juni 2000 die Kommission zur Reform des Versicherungsvertragsrechts eingesetzt, die am 19. April 2004 ihren Abschlussbericht übergeben hat. Dieser Bericht lag den Ressorts, den Ländern und den interessierten Verbänden zur Stellungnahme vor. Auf der Grundlage des Abschlussberichtes und der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Gesetzentwurf erstellt.

Der Entwurf berücksichtigt außerdem jüngste Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Juli 2005, insbesondere zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung, und des Bundesgerichtshofs, der sich in einer Entscheidung vom 12. Oktober 2005 u. a. zur Berechnung von Mindestrückkaufswerten geäußert hat. Die Lebensversicherung hat eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft bestanden in Deutschland im Jahre 2004 95 Millionen Versicherungsverträge bei einer Kapitalanlage von 618 Mrd. Euro. Die Brutto-Beiträge beliefen sich 2004 auf 68,4 Mrd. Euro.

Die Einzelheiten wird eine Verordnung regeln.

Zeitplan: Am 1. Januar 2008 soll das Gesetz in Kraft treten; diese Frist hat das Bundesverfassungsgericht für die Änderungen in der Lebensversicherung gesetzt. Mit Inkrafttreten gilt das Gesetz für alle dann laufenden Verträge. Nach Beteiligung der Bundesressorts werden die Länder, Verbände und interessierte Einzelpersonen beteiligt, frühestens ab Mitte März. Das Kabinett könnte den Regierungsentwurf Ende August beschließen. Danach berät der Bundesrat; Mitte Oktober könnte der Bundestag seine Beratungen aufnehmen.

Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz

15.02.06

Spar-Eifer der Deutschen erreicht neuen Höhepunkt – Frauen liegen bei der privaten Altersvorsorge vorn

Die Deutschen haben 2004 gut 155 Milliarden Euro gespart, das sind eine Milliarde Euro mehr als im Vorjahr. Wichtigstes Sparmotiv ist die Altersvorsorge. An zweiter Stelle liegt die Erfüllung von Konsum-Wünschen, danach folgt das Sparen für ein Eigenheim. Das ist ein Ergebnis des neuen Marktberichts 'Finanzen und Geldanlage' des Bereichs Marketing Anzeigen der Axel Springer AG.

Der Marktbericht analysiert auf rund 90 Seiten die Trends im Markt für Finanzanlagen, nimmt die Angebote der Banken unter die Lupe und beschäftigt sich mit Wertpapieren, Lebensversicherungen sowie Bausparkassen und Wohnimmobilien.

Das Trend-Thema Altersvorsorge ist ein Schwerpunkt des Marktberichts. Bereits 81 Prozent der Bevölkerung empfindet es als wichtig bzw. sehr wichtig, eine private Altersvorsorge als Ergänzung zur gesetzlichen Rente abzuschließen. Insbesondere Frauen (83 Prozent; im Vergleich: Männer 78 Prozent) haben die Notwendigkeit einer privaten Absicherung erkannt.

Bei der jungen Generation der 14- bis 29jährigen sind es sogar 88 Prozent. Kapital-Lebensversicherungen werden zunehmend durch Rentenversicherungen abgelöst. Betriebliche Altersvorsorge hat sich in Deutschland allerdings noch nicht durchgesetzt: Nur sieben Mio. halten dieses Versicherungssystem für sinnvoll.

Mit knapp 900 Mio. Euro Werbeausgaben ist die Finanz-Branche nach Handel und Auto der drittgrößte Sektor im deutschen Werbemarkt. Printmedien sind auch 2005 wichtigster klassischer Werbeträger. Nummer eins unter den Werbeträgern im Finanzsektor sind die Zeitungsanzeigen. Gemeinsam mit den Publikumszeitschriften kommen sie auf einen Anteil von 57 Prozent im Media-Mix.

Bestellung des Marktberichts 'Finanzen und Geldanlage' (Schutzgebühr 60 Euro) ist über
Kathy Naujokat, Telefon +49 (0) 40 3 47 -2 30 34, marketing.anzeigen@axelspringer.de möglich.

13.02.06

IG BAU befürwortet Reform der Erwerbsunfähigkeitsrente

Frankfurt am Main - Die IG Bauen-Agrar-Umwelt begrüßt, dass die SPD überlegt, die Erwerbsunfähigkeitsrente zu reformieren. Zwei Dinge sind in diesem Zusammenhang allerdings zu beachten:

Erstens sollte der Zugang zur Erwerbsunfähigkeitsrente erleichtert werden, so dass ein größerer Personenkreis von der Erwerbsunfähigkeitsrente profitiert als bisher. Zweitens darf die Rente keine Abschläge enthalten. Wer sich entscheidet, früher in Rente zu gehen, nimmt bewusst Abschläge in Kauf. 'Aber wer erwerbsunfähig wird, wie viele unserer Leute am Bau, hat keine Alternative und wer nicht selbst entscheiden kann, darf nicht mit Abschlägen bestraft werden', sagte IG BAU-Chef Klaus Wiesehügel.

Selbst wenn die Reform kommt, sind die Probleme der geplanten Rente mit 67 aus Sicht der IG BAU keineswegs vom Tisch. Denn längst nicht jeder, der aus gesundheitlichen Gründen ausfällt, gilt als erwerbsunfähig. Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit ist ein Umstieg auf einen weniger belastenden Job illusorisch.

SPD-Fraktionsvorsitzender Peter Struck hatte den schon seit längerem von Gewerkschaftsseite unterstützten Vorschlag aufgegriffen, über ein Wiederaufleben der Erwerbsunfähigkeitsrente nachzudenken. Die Erwerbsunfähigkeitsrente war zum 31. Dezember 2000 abgeschafft worden. Wer sich gegen Erwerbsunfähigkeit absichern will, muss privat Vorsorge treffen.

08.02.06

Effekthascherei statt echter Rentenreform

BERLIN, 08.02.2006 - Zu dem Entwurf eines Gesetzes über die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006 erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich L. KOLB:
Dies ist wohl ein Gesetz für das rentenpolitische Schaufenster. Denn erst im April werden die Daten über die tatsächliche Lohnentwicklung und damit auch die Voraussetzungen für die Anwendung dieser neuen Schutzklausel vorliegen. Ob das Gesetz überhaupt greift, ist daher zum jetzigen Zeitpunkt vollkommen offen. Die Bundesregierung geht jedenfalls in der Begründung zum Gesetzentwurf davon aus, dass die Lohnentwicklung positiv sei. Was soll also dieses Gesetz, das in seiner Wirkung ohnehin auf das Jahr 2006 begrenzt ist?

Käme es aber, entgegen der Annahme der Bundesregierung zu einer negativen Entwicklung der Einkommen der Erwerbstätigen, dann müsste sich dies auch in der Entwicklung der Renten widerspiegeln. Das ist das Grundprinzip der Umlagefinanzierung! Ein Gesetz, das diesen Gleichklang ausschließt, kann die Zustimmung der FDP nicht finden.
Das Gesetz ist in seinem Kern nicht generationengerecht und es würde für den Fall seines Greifens die Finanznot der Rentenkasse weiter verschärfen. Denn fest steht, dass sich durch den schon bisher im § 68 Abs. 6 SGB VI vorgesehenen Schutz gegen Rentenkürzungen aus der Wirkung des Nachhaltigkeits – und des Riesterfaktors eine Bugwelle eigentlich - zur Einhaltung der Ziele des Rentenversicherungsnachhaltigkeitsgesetzes - erforderlicher, aber ausgefallener Dämpfungen des Rentenzuwachses in Höhe von 2 Milliarden Euro jährlich aufbaut.
Bis zum frühesten Einsetzen der Wirkung des von der Regierung vorgesehenen Nachholfaktors im Jahr 2010 wird sich diese Bugwelle auf 10 Milliarden Euro, also das Volumen eines Beitragspunktes zur Rentenversicherung, summieren. Die heute beschlossene Regelung würde diese Bugwelle noch zusätzlich erhöhen.
Dieses Gesetz ist – nach der absurden Diskussion um Ausnahmen bei der Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters - ein weiterer Beleg dafür, dass es entgegen der anders lautenden Beteuerungen von Franz Müntefering kein stimmiges Gesamtkonzept der Koalition in der Rentenpolitik gibt.

Knut Steinhäuser

Kabinettsbeschluss verhindert Rentenkuerzungen

Zu dem heute vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf eines 'Gesetzes ueber die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte ab 1. Juli 2006' erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Elke Ferner: Mit dem Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird die Vorgabe des Koalitionsvertrages, wonach es in dieser Legislaturperiode keine Rentenkuerzungen geben wird, umgesetzt.

Angesichts der wirtschaftlichen Lage und Lohnentwicklung im letzten Jahr waere es bei der Anwendung der geltenden Rentenanpassungsformel nicht auszuschliessen gewesen, dass die aktuellen Rentenwerte in West und Ost haetten verringert werden muessen, wenn die durchschnittlichen Loehne und Gehaelter zurueck gegangen waeren. Mit anderen Worten: Erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik haette die Gefahr einer Rentenkuerzung bestanden.

Da die genauen statistischen Ergebnisse erst Ende Maerz vorliegen, soll durch die Weitergeltung der aktuellen Rentenwerte den Rentnerinnen und Rentnern fruehzeitig die Sicherheit gegeben werden, dass es keine Rentenkuerzung geben wird.

Mit dieser engen Auslegung des Koalitionsvertrages geht die grosse Koalition ueber die bereits bestehende Schutzklausel im Rentenrecht hinaus, denn bislang sind Rentenkuerzungen nur dann ausgeschlossen, wenn sie die Folge der Daempfungsfaktoren in der Anpassungsformel ('Nachhaltigkeitsfaktor' und Beruecksichtigung der Aufwendungen fuer die zusaetzliche Altersvorsorge) gewesen waeren. Eine ruecklaeufige Lohnentwicklung, wie sie fuer 2005 moeglich und daher jetzt zu beruecksichtigen waere, haette bislang zu einer Rentenkuerzung gefuehrt.

Diese Gesetzesinitiative zeigt, dass die von der Grossen Koalition beschlossene Anhebung des Renteneintrittsalters ab 2012 kein Selbstzweck ist: Die Stabilitaet der Rentenversicherung ist auf wirtschaftliches Wachstum und steigende Loehne angewiesen, damit zukuenftig wieder eine Erhoehung der Alterseinkommen moeglich ist.

© 2006 SPD-Bundestagsfraktion